Absatz eins,Aufgabe des Fachausschusses ist es,
- Litera ain Angelegenheiten im Sinne des Paragraph 9,, die über den Wirkungsbereich eines Dienststellenausschusses, nicht jedoch über den Wirkungsbereich des Fachausschusses hinausgehen, mitzuwirken;
- Litera bin den Fällen des Paragraph 10, Absatz 6 a, mit der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle zu beraten, bei der der Fachausschuss bestellt ist;
- Litera cden Fachwahlausschuss zu bestellen (Paragraph 17, Absatz 2,);
- Litera din den Fällen der Paragraphen 27 und 28 mitzuwirken;
- Litera ebei der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit ohne gesetzlichen Anspruch mitzuwirken.