Absatz eins,Am Sitz folgender Dienststellen sind Fachausschüsse einzurichten:
- Ziffer einsbei den Landespolizeikommanden für die Bediensteten der Landespolizeikommanden sowie der ihnen nachgeordneten Dienststellen (Fachausschuss für die Bediensteten der Landespolizeikommanden), wobei der Fachausschuss für die Bediensteten des Landespolizeikommandos Wien darüber hinaus gegenüber der Bundespolizeidirektion Wien die Vertretung für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens wahrnimmt,
- Ziffer 2bei der Bundespolizeidirektion Wien einer und zwar für die nicht dem Landespolizeikommando Wien oder dessen nachgeordneten Dienststellen angehörenden Bediensteten der Sicherheitsverwaltung gemäß Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, (Fachausschuss für die Bediensteten des Verwaltungsdienstes bei der Bundespolizeidirektion Wien),
- Ziffer 3beim Bundesasylamt für die Bediensteten des Bundesasylamtes sowie der diesem nachgeordneten Dienststellen (Fachausschuss für die Bediensteten des Bundesasylamtes),
- Ziffer 4im Bereich des Bundesministeriums für Justiz
- Litera abei den Oberlandesgerichten je einer für die Beamtinnen oder Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und die Vertragsbediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
- Litera bbei der Vollzugsdirektion einer für die Bediensteten des Exekutivdienstes des Planstellenbereiches Justizanstalten,
- Litera chinsichtlich der im Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer 2, Litera d, genannten Bediensteten hat, sofern nicht gemäß Paragraph 4, für den gesamten Zuständigkeitsbereich der nachgeordneten Dienstbehörde ein einziger gemeinsamer Dienststellenausschuss bei dieser nachgeordneten Dienstbehörde gebildet wird, der nach Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer 2, Litera d, eingerichtete Zentralausschuss auch die Aufgaben eines Fachausschusses wahrzunehmen,
- Ziffer 5bei den Landesschulräten je drei, und zwar je einer für
- Litera adie beim Landesschulrat und den nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten, ausgenommen die an Schulen und Schülerheimen verwendeten Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer und ,Bundeserzieherinnen oder Bundeserzieher
- Litera bdie Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer an den dem Landesschulrat unterstehenden allgemeinbildenden Schulen und die Bundeserzieherinnen oder Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen oder Schüler dieser Schulen bestimmt sind,
- Litera cdie Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer an den dem Landesschulrat unterstehenden berufsbildenden Schulen und Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung sowie die Bundeserzieherinnen oder Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler dieser Schulen bestimmt sind,
- Ziffer 6beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend für die der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen Bundesbediensteten und die Bediensteten des Bundesinstitutes für Arzneimittel.
- Ziffer 7beim Bundesministerium für Finanzen fünf, und zwar je einer für die Bediensteten der der Steuer- und Zollkoordination unterstehenden Dienststellen in der
- Litera aRegion Wien,
- Litera bRegion Ost (Burgenland und Niederösterreich),
- Litera cRegion Süd (Kärnten und Steiermark),
- Litera dRegion Mitte (Salzburg und Oberösterreich),
- Litera eRegion West (Vorarlberg und Tirol).
- Ziffer 8beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zwei, und zwar für
- Litera adie Bediensteten des Amtes der Bundesimmobilien, der Burghauptmannschaft Österreich und der Bundesmobilienverwaltung und
- Litera bdie Bediensteten der Arbeitsinspektorate.
- Ziffer 9beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
- Ziffer 10beim Streitkräfteführungskommando je einer für dessen Bedienstete im örtlichen Wirkungsbereich eines jeden Militärkommandos, ausgenommen die Bediensteten des Kommandos Luftraumüberwachung und der diesem nachgeordneten Dienststellen und des Kommandos Luftunterstützung und der diesem nachgeordneten Dienststellen,
- Ziffer 11beim Streitkräfteführungskommando einer und zwar für die Bediensteten des Kommandos Luftunterstützung und der diesem nachgeordneten Dienststellen, des Kommandos Luftraumüberwachung und der diesem nachgeordneten Dienststellen, des Materialstabes Luft und der Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule,
- Ziffer 12beim Kommando Einsatzunterstützung,
- Ziffer 13beim Heeres-Bau- und Vermessungsamt,
- Ziffer 14beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.