Absatz eins,Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen (Paragraph 81,), die
- Ziffer einsein Ehegatte in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder ihm ein Dritter geschenkt hat,
- Ziffer 2dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder der Ausübung seines Berufes dienen,
- Ziffer 3zu einem Unternehmen gehören oder
- Ziffer 4Anteile an einem Unternehmen sind, außer es handelt sich um bloße Wertanlagen.