Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2009,
01.04.2009
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle
StF: BGBl. III Nr. 41/2009 (NR: GP XXIII RV 521 VV S. 59. BR: AB 7949 S. 756.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
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1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.
Die Notifikation gemäß Artikel 135, des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wurde am 4. Juli 2008 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gemäß seinem Artikel 135, mit 1. April 2009 in Kraft getreten.