Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2009,
01.06.2009
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen 1) in der Fassung des Zusatzprotokolls 2) zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. III Nr. 67/2009 (NR: GP XXII RV 842 AB 879 S. 110. BR: AB 7296 S. 722.)
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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,.
2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 296 aus 1983,.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. März 2009 in Wien ausgetauscht; der Vertrag in der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 9. Mai 2007 ist gemäß der Bestimmung seines Art. römisch XIX Absatz 2, mit 1. Juni 2009 in Kraft getreten.