Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2009,
Artikel 13
01.06.2009
Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien beigelegt.