Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

01.06.2009

Text

ARTIKEL 12

Verhältnis zu anderen Abkommen und Vereinbarungen

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt jedes frühere bilaterale Abkommen oder jede frühere bilaterale Vereinbarung über den Schutz Klassifizierter Informationen außer Kraft. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Abkommens unterliegen die vor dem Inkrafttreten ausgetauschten Klassifizierten Informationen den früheren Bestimmungen.