Der Zugang zu Klassifizierten Informationen sowie zu Einrichtungen, in denen Klassifizierte Informationen verarbeitet oder aufbewahrt werden, wird Besuchern nur im notwendigen Ausmaß und mit Genehmigung der Sicherheitsbehörde gewährt. Die Genehmigung wird nur Personen erteilt, die gemäß dem innerstaatlichen Recht zum Zugang zu Klassifizierten Informationen der entsprechenden Stufe berechtigt sind.