Im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder dem Abschluss Klassifizierter Verträge oder Verträge, die Sicherheitsbestimmungen enthalten, informieren die Sicherheitsbehörden einander auf Ersuchen über die höchste Stufe der im Vertrag enthaltenen Informationen sowie über die etwaige Ausstellung einer gültigen Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen und Anlagen oder die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens. Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, so leiten die Sicherheitsbehörden des Empfängers eine Sicherheitsüberprüfung entsprechend der erforderlichen Klassifizierungsstufe ein.