Absatz eins,Der Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2009,
Paragraph eins
01.07.2009
06.06.2014