hinsichtlich der Pauschalgebühren
- Litera afür das zivilgerichtliche Verfahren erster Instanz mit der Überreichung der Klage oder des in der Anmerkung 1 zur Tarifpost 1 angeführten Antrages, bei Protokollaranträgen mit dem Beginn der Niederschrift, bei prätorischen Vergleichen (Paragraph 433, ZPO) mit der Beurkundung durch den Richter;
- Litera bfür das zivilgerichtliche Verfahren, wenn das Klagebegehren erweitert wird, mit dem Zeitpunkt der Überreichung des Schriftsatzes; wird das Klagebegehren erweitert, ohne daß vorher die Klagserweiterung mit einem Schriftsatz dem Gericht mitgeteilt worden ist, so entsteht eine allfällige zusätzliche Pauschalgebühr mit dem Beginn der Protokollierung;
- Litera cfür das zivilgerichtliche Verfahren zweiter und dritter Instanz sowie für das Verfahren zur Erlassung einstweiliger Verfügungen zweiter und dritter Instanz in einem und außerhalb eines Zivilprozesses mit der Überreichung der Rechtsmittelschrift;
- Litera dfür das Verfahren zur Erlassung einstweiliger Verfügungen außerhalb eines Zivilprozesses mit der Überreichung des Antrages, bei Protokollaranträgen mit dem Beginn der Niederschrift;
- Litera efür das Exekutionsverfahren mit der Überreichung des Exekutionsantrags, für das Verfahren nach Paragraph 7 a, EO mit der Überreichung des Antrags, bei Protokollaranträgen mit dem Beginn der Niederschrift;
- Litera ffür das Konkurs-, Ausgleichs- und Reorganisationsverfahren:
- Sub-Litera, a, afür den Konkurs mit der Zustellung des in Paragraph 14 a, Absatz eins, GEG angeführten Beschlusses an den Masseverwalter, im Fall des Zwangsausgleichs mit der Verkündung dieses Beschlusses oder – bei unterbliebener Verkündung – mit dessen Zustellung an den Masseverwalter;
- Sub-Litera, b, bfür das Ausgleichsverfahren mit der Zustellung des im Paragraph 14 a, Absatz eins, GEG angeführten Beschlusses an den (Ausgleichs-)Schuldner;
- Sub-Litera, c, cfür das Reorganisationsverfahren mit seiner Aufhebung oder Einstellung (Paragraphen 12 und 13 URG);
- Litera gfür die Verlassenschaftsabhandlung mit dem Zeitpunkt der Abgabe des Einantwortungsbeschlusses an die Geschäftsstelle zur Ausfertigung;
- Litera hfür die in der Tarifpost 12 Litera a bis c sowie f und g angeführten außerstreitigen Verfahren mit der Überreichung der ersten Eingabe, bei Protokollaranträgen mit dem Beginn der Niederschrift, bei einer Vereinbarung nach Paragraph 55 a, Absatz 2, EheG oder einem anderen Vergleich über einen im Verfahren außer Streitsachen geltend zu machenden Anspruch mit der Beurkundung des Verhandlungsprotokolls durch den Richter;
- Litera ifür die in der Tarifpost 12 Litera d, angeführten außerstreitigen Verfahren mit deren Beendigung;
- Litera jfür die in der Tarifpost 12a sowie die in der Anmerkung 3 zur Tarifpost 13 angeführten Rechtsmittelgebühren mit der Überreichung der Rechtsmittelschrift;