Kurztitel

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Text

Artikel 22

Am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens tritt das in Wien am 22. November 1977 unterzeichnete Abkommen2 zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft in den Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik außer Kraft.

Geschehen in Wien am 21. November 2008 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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2 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 586 aus 1978,, Weitergeltung im Verhältnis zur Tschechischen Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,.