Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2009,
Artikel 19
01.07.2009
In den in diesem Abkommen definierten Kooperationsbereichen können die zuständigen Organe der Staaten der Vertragsparteien Durchführungsvereinbarungen abschließen und umsetzen.