Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2009,
Artikel 13
01.07.2009
Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen sowie den Austausch von Jugendlichen, JugendexpertInnen und JugendmultiplikatorInnen, sie weisen dabei insbesondere auf die Möglichkeiten im Rahmen des EU-Programms „JUGEND IN AKTION“ hin.