Kurztitel

Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Text

Artikel 9

Die Vertragsparteien begrüßen die Tätigkeit der gemeinsamen ExpertInnenkommission, die im Interesse der Vereinfachung des gegenseitigen Anerkennungsprozesses der Reifezeugnisse und unter Berücksichtigung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens aus 1997 entsprechende Empfehlungen ausarbeitet.