Kurztitel

Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 (Justizanstalten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Außerkrafttretensdatum

30.06.2015

Text

3. Abschnitt
Nähere Bestimmungen zu den Lehrgängen

Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppe v4 im Planstellenbereich Justizanstalten umfasst
    1. Ziffer eins
      die Teilnahme an einer mehrtägigen Einführungsveranstaltung über die Arbeitsfelder im Strafvollzug,
    2. Ziffer 2
      die erfolgreiche praktische Verwendung (Schulung am Arbeitsplatz), die insbesondere der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung dient, und
    3. Ziffer 3
      einen Lehrgang, der sich aus der erfolgreichen Absolvierung folgender Abschnitte zusammensetzt:
      1. Litera a
        Grundausbildungsmodule der Verwaltungsakademie des Bundes im Umfang von zumindest acht Ausbildungstagen (zumindest 64 Stunden)
      2. Litera b
        justizinterner Lehrgangsabschnitt „Organisation und Aufgaben des Strafvollzugs“ (fünf Ausbildungstage bzw. 40 Stunden)
      3. Litera c
        justizinterner Lehrgangsabschnitt „Arbeiten im Netzwerk Justiz“ (fünf Ausbildungstage bzw. 40 Stunden)
  2. Absatz 2,Inhalte der Grundausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes:
    1. Ziffer eins
      Einführungsmodul ‚Staat–Bundesverwaltung–Gesellschaft’ (Ziel:
      Grundkenntnis der Aufgaben und Funktionsweise der Bundesverwaltung)
    2. Ziffer 2
      Juristisches Modul zur Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts (Ziel: Grundkenntnisse im öffentlichen Recht)
    3. Ziffer 3
      Organisatorische und ökonomische Module zum öffentlichen Dienst (Ziele: Kennen der Funktionen des öffentlichen Dienstes sowie der wichtigsten Rechte und Pflichten der Bundesbediensteten; Kenntnis der Kanzleiordnung und elektronischer Ablaufprozesse in der Bundesverwaltung)
  3. Absatz 3,Inhalte des justizinternen Lehrgangsabschnitts „Organisation und Aufgaben des Strafvollzugs“:
    1. Ziffer eins
      Justizanstalten und ihre Aufgabenbereiche
    2. Ziffer 2
      Organisation einer Justizanstalt
    3. Ziffer 3
      Struktur der Justizwache
    4. Ziffer 4
      Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationsbereichen der Justiz (Bundesministerium für Justiz, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Vollzugsdirektion und Justizanstalten)
    5. Ziffer 5
      Gesetzliche Grundlagen des Strafvollzugs
    6. Ziffer 6
      Ausgewählte Bereiche des StVG (Abschließung, Zwecke des Vollzugs, Vollzugsarten, Klassifizierung, Rechte und Pflichten der Insassen, Verpflegung, Bewegung im Freien, Paketempfang)
    7. Ziffer 7
      Grundkenntnis über internationale Haftstandards und Prüforgane (CPT bzw. CAT)
    8. Ziffer 8
      Grund-, Freiheits- und Menschenrechte, Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, Verhalten gegenüber Insassen
    9. Ziffer 9
      Korruptionsbekämpfung und Code of Conduct
    10. Ziffer 10
      Verhalten in Krisensituationen
    11. Ziffer 11
      soziale Fähigkeiten (wie Kritik-, Konflikt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit; Achtung der Menschenwürde; Konfliktmanagement; Zeitmanagement), Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
    12. Ziffer 12
      Parteienverkehr in der Justizanstalt
    13. Ziffer 13
      Stundenreserve für einen weiteren (sechsten) Ausbildungstag
  4. Absatz 4,Inhalte des justizinternen Lehrgangsabschnitts „Arbeiten im Netzwerk Justiz“:
    1. Ziffer eins
      IT – Infrastruktur, Intranet
    2. Ziffer 2
      Integrierte Vollzugsverwaltung (IVV)
    3. Ziffer 3
      Integrierte Wirtschaftsverwaltung (IWV)
    4. Ziffer 4
      Personalmanagement der Bundesverwaltung
    5. Ziffer 5
      E-Mail Programm, elektronische Terminverwaltung, IT-gestützte Aktenführung
    6. Ziffer 6
      IT-Büroanwendungen (wie insbesondere Textverarbeitung, Kalkulation, Präsentation)
    7. Ziffer 7
      Stundenreserve für einen weiteren (sechsten) Ausbildungstag
  5. Absatz 5,Der Prüfungsnachweis für die Module der Verwaltungsakademie des Bundes und für die Module des justizinternen Lehrgangsabschnitts erfolgt jeweils in Einzelprüfungen. Mit der Absolvierung der Praxisphase (Paragraph 7, Absatz 2,) und der erfolgreichen Ablegung aller Teilprüfungen gilt die v4-Grundausbildung als abgeschlossen.
  6. Absatz 6,Die v4-Teilprüfungen können schriftlich, mündlich oder aber – wie insbesondere im IT-Teil – im Rahmen praktischer Aufgabenstellungen am PC (praktische Prüfung) abgewickelt werden.