Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Abkürzung

BFG 2010

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch dreizehn

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2010 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

 

Allgemeiner

Ausgleichs-

Gesamt-

 

 

Haushalt

haushalt

haushalt

 

(Beträge in Millionen Euro)

 

Ausgaben:

70 767,407

96 251,192

167 018,599

 

Einnahmen:

57 591,846

109 426,753

167 018,599

 

___________________________________________

 

Abgang:

13 175,561

–

–

 

Überschuss:

–

13 175,561

–

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2010 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 21311986, sowie Artikel römisch vier, römisch fünf und römisch sechs oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20006316

Dokumentnummer

NOR40106316