Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2009

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.07.2009

Abkürzung

BFG 2009

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Art. XIII

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2009 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

 

Allgemeiner

Ausgleichs-

Gesamt-

 

 

Haushalt

haushalt

haushalt

 

(Beträge in Millionen Euro)

 

Ausgaben:

77 469,873

101 769,357

179 239,230

 

Einnahmen:

63 884,158

115 355,072

179 239,230

 

Abgang:

13 585,715

 

Überschuss:

13 585,715

Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2009 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß Paragraph 41, Absatz 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 21311986, sowie Artikel römisch IV, römisch fünf und römisch VI oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20006315

Dokumentnummer

NOR40106301