Absatz eins,Der Hauptverband schlägt die Zuordnung der Mittel auf die erreichten und im Zielsteuerungssystem abgebildeten Maßnahmen und die sich daraus ergebende Aufteilung auf die Gebietskrankenkassen vor. Die Mittelvergabe erfolgt durch Gewährung von Zuschüssen an die Gebietskrankenkassen im Wege des Zielsteuerungssystems.