Kurztitel

Unternehmensserviceportalgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Außerkrafttretensdatum

30.12.2010

Text

Verweisungen und Inkrafttreten

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit in den einzelnen Verweisungen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.
  2. Absatz 2,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.