Absatz eins,Teilnehmer können sein:
- Ziffer einsUnternehmen, die sich bei Transaktionen einer in das Unternehmensserviceportal einbezogenen Anwendung bedienen und in einer solchen Anwendung ordnungsgemäß angemeldet sind,
- Ziffer 2Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter,
- Ziffer 3Behörden und andere Institutionen (Paragraph 2, Ziffer eins,).