Section Control-Messstreckenverordnung Graz Ost
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2009,
römisch fünf
Paragraph eins
20.06.2009
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 177,974 bis km 173,531 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
21.02.2018
20006307
NOR40105924