Absatz einsSind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn
- Ziffer einser andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt,
- Ziffer 2im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind.
- Ziffer 3im Kalenderjahr Bezüge gemäß Paragraph 69, Absatz 2,, 3, 5, 6, 7 oder 8 zugeflossen sind,
- Ziffer 4in einem Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr berücksichtigte besondere Verhältnisse gemäß Paragraph 63, Absatz eins, nicht in der ausgewiesenen Höhe zustehen,
- Ziffer 5der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen.
- Ziffer 6der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 6, nicht nachgekommen ist.
- Ziffer 7der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 13, Litera b, 5. Teilstrich abgegeben hat oder seiner Verpflichtung, Änderungen der Verhältnisse zu melden, nicht nachgekommen ist.
Paragraph 39, Absatz eins, dritter Satz ist anzuwenden.