Kurztitel

Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2009,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

03.06.2009

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.

Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2021

Gesetzesnummer

20006299

Dokumentnummer

NOR40105763