Vermittlung des erforderlichen Grundlagenwissens im Bereich des Verfassungsrechtes und der Behördenorganisation, des Rechtes der Europäischen Union, des Verwaltungsverfahrensrechtes, und des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten und
Grundausbildungsverordnung BMLVS – A 4/A 5
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 223 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2009,
Paragraph 2
01.06.2009
Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 4 und A 5 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse werden erreicht durch