Absatz eins,Die Dienstprüfung umfasst die Prüfungsfächer
- Ziffer einsVerfassungsrecht und Behördenorganisation sowie Recht der Europäischen Union,
- Ziffer 2Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten,
- Ziffer 3Verwaltungsverfahrensrecht römisch eins,
- Ziffer 4Wehrrecht römisch eins,
- Ziffer 5Grundlagen des Haushaltsrechtes des Bundes,
- Ziffer 6Verwaltungsverfahrensrecht römisch zwei und
- Ziffer 7Wehrrecht römisch zwei.
Das Anforderungsniveau der Prüfungsfächer nach Ziffer eins bis 5 ergibt sich aus den Lehrinhalten der Anlage 2
und jenes der Prüfungsfächer nach Ziffer 6 und 7 aus den Lehrinhalten der Anlage 3.