Kurztitel

Dienstausweise – BMG

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 148 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2009

Text

Dienstausweis

Paragraph 2,

Der Dienstausweis dient dem Nachweis der Identität des Inhabers oder der Inhaberin sowie der Berechtigung, als Organ des Ressorts für dieses tätig zu werden. Allfällige darüber hinaus gehende Bestimmungen über Berechtigungen zur Durchführung einer Amtshandlung bleiben davon unberührt.