Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit (Moldau)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.04.2009

Text

Artikel 1              Vertragsumfang

Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Moldau dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.