Entwicklungszusammenarbeit (Moldau)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2009,
Artikel eins,
01.04.2009
Artikel 1 Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Moldau dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.