Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,
Anlage 3,
05.05.2009
17.01.2011
Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 6,)
5.5.2009 (römisch eins. bis römisch III. Jahrgang)
1.9.2009 (römisch IV. Jahrgang)
1.9.2010 (römisch fünf. Jahrgang)
| Wochenstunden |
| Lehrver- pflich- tungs- gruppe | ||||
A. Pflichtgegenstände |
| Jahrgang |
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| Summe | ||
| römisch eins. | römisch II. | römisch III. | römisch IV. | römisch fünf. | ||
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A.1. Stammbereich |
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| 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (römisch III) |
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| 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (römisch eins) |
| 2 | - | - | - | - | 2 | III |
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| 3 | 3 | 4 | 2 | 3 | 15 | (römisch eins) |
| 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 14 | (römisch eins) |
| - | - | 3 | 3 | 3 | 9 | (römisch eins) |
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| - | - | 2 | 2 | 1 | 5 | III |
| - | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
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| 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | (römisch IV a) |
| 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | (römisch IV a) |
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| - | - | 2 | 2 | - | 4 | III |
| 3 | - | - | - | - | 3 | III |
| - | 2 | - | - | - | 2 | III |
| 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | (römisch eins) |
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| 2 | 2 | - | - | - | 4 | III |
| - | 2 | 3 | 2 | 2 | 9 | II |
| - | - | - | 2 | 2 | 4 | III |
| 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 12 | I |
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| 2 | 2 | - | - | - | 4 | III |
| - | - | 2 | 1 | 2 | 5 | I |
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| 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | II |
| - | - | - | 2 | 2 | 4 | II |
| - | - | - | 2 | - | 2 | I |
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| - | 3 | 2 | - | - | 5 | IVb |
| - | 3 | - | - | - | 3 | III |
| 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (römisch IV a) |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 31 | 34 | 35 | 35 | 32 | 167 |
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Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2. | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 8 |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 36 | 37 | 37 | 32 | 175 |
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich5 (Schulautonome Pflichtgegenstände) |
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| Seminare:6 |
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| Fremdsprachenseminar | I | |||||||
| IT-Seminar | I | |||||||
| Allgemein bildendes Seminar | III | |||||||
| Naturwissenschaftliches Seminar | III | |||||||
| Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa | |||||||
| Persönlichkeitsbildendes Seminar | III | |||||||
| Fachtheoretisches Seminar | III | |||||||
| Praxisseminar | IV | |||||||
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Wochenstundenzahl Seminare | 0-8 | ||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 8 | |||
B. Pflichtpraktikum 8 Wochen zwischen dem römisch III. und römisch fünf. Jahrgang. | ||||||
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 |
D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor dem römisch fünf. Jahrgang. | ||||||
E. Förderunterricht5 |
_____________________
1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung.
3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).
6 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongresswesen, Kultur, Verwaltung - auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Interesse für alle Formen der Kultur entwickeln und Trends erkennen sowie Organisationsaufgaben im Kulturbereich selbständig und im Team erledigen können. Sie sollen um das kulturelle Erbe ebenso Bescheid wissen wie um die Gegenwartskultur.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch VI festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Die Auswahl, die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenausmaß der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.
Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.
Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.
Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.
2.1 DEUTSCH |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).
Literatur und Kultur:
Literarische Gattungen und Begriffe.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.
Medien und Wirtschaft:
Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien.
Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Diskutieren.
römisch II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Charakteristik.
Medien und Wirtschaft:
Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.
Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Diskutieren, Debattieren, Erörtern.
römisch III. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben.
Medien und Wirtschaft:
Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).
Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Sprachreflexion:
Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren. Kommentieren.
römisch IV. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur. Literarische Werke bis zur Wiener Moderne.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Kritik.
Medien und Wirtschaft:
Interpretieren von Texten und statistischen Daten.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).
römisch fünf. Jahrgang:
Literatur und Kultur:
Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.
Kreatives Schreiben. Kritik.
Gesellschaft und Politik:
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenbereiche.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: zwei dreistündige Schularbeiten.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Kommunikation:
Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.
Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.).
Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.
Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.
Rhetorik:
Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.
Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.
Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.
Präsentation:
Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin, Präsentator und Publikum; psychologische Aspekte).
Arten der Präsentation.
Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.
Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).
Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, ua.).
2.3 FREMDSPRACHEN |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
2.3.1 Englisch
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
Darüber hinaus soll in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
römisch eins. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch II. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung. Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Kultur- und Kongressmanagement.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Kultur- und Kongressmanagement, Dienstleistung. Büro- und Informationsmanagement.
römisch fünf. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Kultur- und Kongressmanagement.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Freies Schreiben.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
römisch eins. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch II. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.
Kultur und Gesellschaft:
Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch fünf. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
2.3.3 Dritte lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
römisch III. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Persönliches Umfeld:
Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Formen der persönlichen Kommunikation.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch IV. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.
Arbeit und Arbeitsmarkt.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
römisch fünf. Jahrgang:
Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:
Kultur und Gesellschaft:
Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Kunst.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.
Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe.
Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten; (siehe Abschnitt römisch III c)
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3.1 GESCHICHTE UND KULTUR |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch III. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.
Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
römisch IV. Jahrgang:
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Die Erste Republik Österreich.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.
Internationale Organisationen.
Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.
Außereuropäische Entwicklungen.
Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
römisch fünf. Jahrgang:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).
Einigung Europas.
Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.
Rassismus, Genozide.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,
Wissenschaft, Technik).
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.
Aktuelle Entwicklungsprozesse:
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Union.
Migrationsprobleme. Terrorismus.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch IV. Jahrgang:
Psychologie und Pädagogik:
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).
Kognitive Funktionen:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens.
Entwicklungspsychologie:
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Aggressionsforschung.
Suchtprävention.
Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).
Persönlichkeitspsychologie:
Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
römisch fünf. Jahrgang:
Sozialpsychologie:
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Philosophie:
Mensch und Erkenntnis:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Werte:
Werteproblematik; Ethik; Ästhetik.
Mensch und Natur:
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Gesellschaft:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Mensch und Transzendenz:
Metaphysik.
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Kritische Lebensereignisse.
4.1 MUSIKERZIEHUNG |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:
Vokales Musizieren:
Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.
Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung,
Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.
Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.
Instrumentales Musizieren:
Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.
Harmonische Muster.
Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,
Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.
Musikkunde:
Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.
Werkbetrachtung und Werkinterpretation.
Formen und Gattungen der Musik.
Hören:
Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.
Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.
Musik und Gesellschaft:
Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.
Rhythmik:
Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.
Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.
Bewegung:
Körperhaltung und Bewegungsabläufe;
freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;
österreichische und internationale Tänze.
Zusätzlich im römisch eins. Jahrgang:
Musikkunde:
Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.
Musik und Gesellschaft:
Wirkungen und Funktionen von Musik.
Zusätzlich im römisch II. Jahrgang:
Gestalten:
Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.
Musikkunde:
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Zusätzlich im römisch III. Jahrgang:
Gestalten:
Szenisches Gestalten, Collagen.
Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.
Zusätzlich im römisch IV. Jahrgang:
Vokales Musizieren:
Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.
Zusätzlich im römisch fünf. Jahrgang:
Musikkunde:
Notationsformen und Tonsysteme.
Musik und Gesellschaft:
Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben.
Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.
Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.
Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.
Elektronische Medien und Informationstechnologie:
Nutzung des Internets für Musik.
Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.
4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion).
Skizze, autonome Zeichnung.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Schrift und Lay-out:
Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement. Einfache Plakatgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.
römisch II. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit).
Autonome Zeichnung.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Fachterminologie.
Entwicklung der europäischen Kunst.
römisch III. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Plastisches Gestalten:
Dreidimensionale Objektgestaltung.
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen.
Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
römisch IV. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Praktische und visuelle Objekterkundung (Perspektive). Autonome Zeichnung.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Räumliche Gestaltung:
Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.
Schrift und Lay-out:
Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.
Medien:
Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.
römisch fünf. Jahrgang:
Grafik und Malerei:
Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.
Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).
Reflexion:
Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Vergleichende Bildbetrachtung.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.
Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.
Analyse von Medienprodukten
Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.
5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch III. Jahrgang:
Allgemeine Biologie.
Cytologie:
Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.
Mikrobiologie:
Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.
Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:
Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.
Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).
Verhaltensbiologie:
Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.
Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).
Ökologie:
Abiotische und biotische Faktoren.
Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.
Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale
Auswirkungen.
Umwelt- und Naturschutz.
römisch IV. Jahrgang:
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.
Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).
Genetik und Gentechnik:
Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.
Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).
Evolution:
Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.
Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.
Sonderstellung des Menschen.
5.2 CHEMIE |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Chemische Methodik:
Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).
Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).
Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.
Chemische Reaktionen:
Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.
Wasser:
Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).
Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.
Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.
Komplexbildung, Sedimentation.
Luft:
Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Carbonsäuren und deren Derivate.
Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):
Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;
Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.
Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).
Werkstoffe:
Glas, Metalle, Papier.
Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).
Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.
Biochemie:
Chemische Evolution. Enzyme, Nukleinsäuren. Proteinbiosynthese. Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).
5.3 PHYSIK |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch II. Jahrgang:
Massen, Teilchen und Felder:
Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).
Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).
Wellen und Strahlung:
Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.
Schallwellen und Akustik.
Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).
Technische Physik:
Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).
Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).
5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;
Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln. Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Lineare Optimierung.
römisch II. Jahrgang:
Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen. Elementare Geometrie, Flächen und Körper.
Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.
römisch III. Jahrgang:
Folgen und Reihen.
Differenzialrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.
Kosten- und Preistheorie.
Extremwertprobleme.
römisch IV. Jahrgang:
Integralrechnung.
Statistik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).
Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Großregionen:
Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.
Länder der Dritten Welt:
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.
römisch II. Jahrgang:
Industrieländer:
Typen, Merkmale, Probleme.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Österreich:
Raum und Gesellschaft:
Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Raumordnung:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.
6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch II. Jahrgang:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz. Zahlungsformen.
Projektmanagement:
Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).
Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels - Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).
E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).
Kreditinstitute:
Geschäfte der Kreditinstitute.
römisch III. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
UGB; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.
Rechtsformen der Unternehmung:
Wahl der Rechtsform;
Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.
Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:
Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).
Marketing:
Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium;
Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.
Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Praktikantinnen und Praktikanten; Bewerbung und Einstellungsgespräch.
römisch IV. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;
Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);
Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);
Volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:
Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.
römisch fünf. Jahrgang:
Investition und Finanzierung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidung.
Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.
Wertpapiere:
Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.
Betriebliche Organisation:
Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.
Unternehmensführung:
Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;
Führungsstile;
Personalentwicklung (Personalauswahl- und -beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);
Qualitätssicherung;
Aktuelle Managementkonzeptionen.
6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch IV. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.
Österreichisches Verfassungsrecht:
Grundprinzipien (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz; Menschenrechte.
Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
römisch fünf. Jahrgang:
EU-Recht.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.
6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen.
römisch II. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.
Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Fachspezifische Software.
römisch III. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Handelsbilanz – Steuerbilanz.
Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Kostenrechnung (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):
Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;
Betriebsergebnisrechnung.
römisch IV. Jahrgang:
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.
Verbuchung von Geschäftsfällen insbesondere in Tourismusbetrieben und in Non-Profit-Organisationen.
Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung und Controlling.
römisch fünf. Jahrgang:
Controlling:
Operatives und strategisches Controlling;
Erfolgs- und Liquiditätsbudgets;
Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik (Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation).
Steuerlehre:
Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.
Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongressmanagements.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);
im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT |
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen
Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Typographie und Lay-out.
römisch II. Jahrgang:
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm.
Textgestaltung:
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Gestalten umfassender Dokumente.
Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).
Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).
Internet und E-Mail.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK |
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
römisch III. Jahrgang:
Standardsoftware:
Datenbanken (Grundlagen).
Informationsanalyse:
Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.
römisch IV. Jahrgang:
Projektmanagement:
Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.
Publishing:
Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.
römisch fünf. Jahrgang:
Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.
Aktuelle Kommunikationstechnologien:
Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E- und M-Commerce.
Auswirkungen der Informationstechnologie:
Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.
Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:
zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).
8.1 KULTURMANAGEMENT |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch eins. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Definitionen Kultur, Kunst, Kulturmanagement.
Bedeutung von Kunst und Kultur.
Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:
Literatur; Theater und Kleinbühnen.
Konzertwesen; Musiktheater.
Ausstellungen, Museen und Galerien.
Veranstaltungsorte und Technik:
Beschaffenheit und Eignung des Ortes.
Anforderungen an Bühne und Technik.
Projektmanagement:
Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement).
Recht und Versicherung:
Veranstaltungsrecht.
römisch II. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.
Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:
Kunsthäuser und Kunstvereine. Festwochen und Festspiele. Kulturinitiativen.
Volkskultur.
Film und Video. Neue Medien und Cyberkultur.
Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:
Aufgaben und Besonderheiten.
PR- und Werbekonzepte.
Aufbau und Gestaltung von Zeitungen, Programmheften, Katalogen.
Pressearbeit, Pressekonferenz.
Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.
Recht und Versicherung:
Urheberrecht.
römisch III. Jahrgang:
Projektmanagement:
Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe. Budgetierung und Kostenmanagement.
Arbeitsunterlagen (Projektkonzepte und Projektdokumentationen), Zeitmanagement und Arbeitstechnik.
Theoretische Reflexionen über das eigene Projekt. Betreuung von Künstlerinnen und Künstlern.
Kultur und Wirtschaft:
Sponsoring und Fund Raising.
Eventmanagement:
Begriffe. Erscheinungsformen und Einsatzgebiete.
Einbettung in den Marketing-Mix.
Recht und Versicherung:
Versicherungsrecht.
Denkmalschutz.
römisch IV. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Ästhetik und Kulturtheorien.
Eventkonzeption:
Von der Idee bis zum Event.
Organisation.
Finanzierung – Sponsoring.
Location. Licht- und Tontechnik.
Zulieferer im Eventmanagement.
römisch fünf. Jahrgang:
Kulturbegriff und Kultursoziologie:
Kulturelles Erbe - Österreich als Kulturnation.
Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:
Kulturpolitische Konzepte der Parteien seit 1945.
Kunst- und Kulturförderung.
EU-Kulturpolitik.
Kultur und Wirtschaft:
Standortfaktor Kultur.
Recht und Versicherung:
Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung. Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.
Projekte zu Themen des römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgangs.
8.2. TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch IV. Jahrgang:
Geschichte und soziales Umfeld des Tagungswesens in Österreich. Österreich als Kongressdestination (Voraussetzungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen).
Tagungsarten.
Ausstattungs- und Veranstaltungstechnik:
Einrichtung von Tagungsräumlichkeiten.
Anforderungen an Veranstaltungsorte (Infrastruktur, Betriebstechnik).
Kongress- und Tagungsorganisation:
Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee. Berufsbild des PCO (professional congress organizer).
Kongresssekretariat.
Kongresshilfsdienste; Dolmetscherdienste.
Akquisition und Betreuung von Referentinnen, Referenten,
Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Unterbringung, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm. Incentives und Pre- und Postconvention Tours.
Erstellen von Einladungen, Anmeldeformularen, Tagungsprotokollen. Begleitausstellung und Postersession.
Projektmanagement:
Veranstaltungsplanung und deren Umsetzung in Handlungsabläufe. Budgetierung und Kostenplanung;
Arbeitsunterlagen (Projektkonzepte, Angebotserstellung, Projektdokumentationen und Projektpräsentationen).
Erfolgskontrolle.
Softwarelösungen für den Planungsablauf.
römisch fünf. Jahrgang:
Führung und Organisation von Fortbildungs- und Kongresshäusern.
Kongress- und Tagungsmarketing:
Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen.
Pressekonferenz.
Werbekonzepte der Kongress- und Tagungsbranche.
Aufbau und Gestaltung einer Kongresszeitung.
Messe:
Organisation, Aufbau, Standgestaltung, Betreuung, Nachbearbeitung.
Finanzierung:
Sponsoring, Sponsorensuche und -betreuung; Fundraising.
Empfänge:
Arten und Organisation.
Fortbildung:
Berufe im Fortbildungsbereich.
In- und ausländische Anbieter, Bildungsprogramme.
Firmeninterne Fortbildung.
Aus- und Weiterbildungskonzepte.
Trends in der Fortbildung.
Arbeitstechniken und –methode:
Leitungstechniken (Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen, Großgruppenleitung, Seminarleitung, Moderationstechnik etc.).
Trainingsmethoden.
Beratungsmethoden.
8.3 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch IV. Jahrgang:
Time-Management.
Unternehmensorganisation - Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien.
Sekretariatstätigkeiten. Allgemeiner Schriftverkehr.
Verkauf/Auftragsbearbeitung.
Logistik und Transport.
Rechnungswesen.
9.1 FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT |
Die Schülerinnen und Schüler sollen
römisch II. Jahrgang:
Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur. Warenbewirtschaftung.
Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Herstellungsmethoden und kultureller Traditionen, Convenienceprodukte.
Getränke einschließlich Bar- und Mixgetränke.
Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich.
Korrespondierende Getränke.
Service:
Betriebliches Bedienungssystem - Arbeitsabläufe.
Präsentation:
Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.
Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-,
Menü- und Getränkekarten.
Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.
römisch III. Jahrgang:
Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Klassische und internationale Menü- und Speisenfolgen.
Organisation:
Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich und für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.
Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).
Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb:
Präsentation, Degustation.
Marketing im Gastgewerbe.
Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte:
Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.
Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration.
Personalmanagement:
Anleitung und Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.
9.2 ERNÄHRUNG |
Die Schülerinnen und die Schüler sollen
römisch II. Jahrgang:
Physiologische Grundlagen der Ernährung:
Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.
Bestandteile der Nahrung:
Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).
Folgen der Über- und Unterversorgung.
Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.
Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.
Würzmittel.
Alkaloidhältige Getränke:
Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.
Alkoholfreie Getränke:
Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.
Alkoholische Getränke:
Ernährungsphysiologische Bedeutung.
Lebensmittelqualität:
Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.
Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.
Außer-Haus-Verpflegung.
Ernährungs- und Konsumverhalten:
Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.
Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.
Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Gegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt römisch III).
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe des Ausbildungszweiges entsprechende Betriebe.
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.