Kurztitel

Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2009

Abkürzung

ASGG

Index

14/02 Gerichtsorganisation

Text

Anlage./1

Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen

Kreis der

Haupt-gruppe

Unter-gruppe

Bezeichnung

Arbeitgeber

1

 

Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind.

2

 

Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind.

3

 

Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Paragraph 5, des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 140.

4

 

Gebietskörperschaften.

Arbeitnehmer

5

 

Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.

6

 

Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.

7

 

Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.

8

A

Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.

B

Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.

 

9

 

Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.

Anmerkung

Die Überschrift enthält ein offenkundiges Redaktionsversehen; es müßte richtig heißen: „... Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“.

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2022

Gesetzesnummer

10000813

Dokumentnummer

NOR40105088