Absatz einsGegen die Erlassung des Zahlungsauftrags ist ein Rechtsmittel nicht zulässig, doch kann die im Zahlungsauftrag enthaltene Entscheidung über die Kosten mittels Rekurs angefochten werden.
Zivilprozessordnung
RGBl. Nr. 113/1895 zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2009,
Paragraph 557,
01.04.2009