Absatz eins,Für die Verschrottung von fahrtüchtigen Fahrzeugen, die vor dem 1. Jänner 1996 im Inland erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, wird für den Zeitraum von 1. April 2009 bis längstens zum 31. Dezember 2009 eine Ökoprämie eingeführt.
Ökoprämiengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2009,
Paragraph eins
01.04.2009