Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 21 aus 2009,
BG
Paragraph 2
26.03.2009
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
18.04.2023
20006237
NOR40104619