Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Griechenland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2009,
Vertrag – Griechenland
Artikel 2
01.04.2009
39/03 Doppelbesteuerung
14.06.2021
20006231
NOR40104485