Kurztitel

Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

19.02.2009

Außerkrafttretensdatum

11.02.2015

Text

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

Ziele und Umsetzungshinweis

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines Systems zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
  2. Absatz 2,Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/117/EURATOM über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, Amtsblatt Nummer L 337 vom 05.12.2006 Seite 21 sowie die Entscheidung der Kommission 2008/312/EURATOM, Amtsblatt Nummer L 107 vom 17.04.2008 Seite 32 in österreichisches Recht umgesetzt.