Absatz eins,Die Anträge auf Anerkennung oder Zulassung von Feldbeständen oder Pflanzenbeständen zur Produktion von Saatgut sind bis spätestens zu folgenden Terminen beim Bundesamt für Ernährungssicherheit zu stellen:
- Ziffer einsbis zum 30. September des Anbaujahres bei
- Litera aWinterraps, Winterrübsen sowie weiteren Öl- und Faserpflanzen mit Überwinterungsanbau,
- Litera bKohlrübe, Futterkohl, Futterrübe und Zuckerrübe bei Samenernte von Samenträgern aus Überwinterungsanbau,
- Ziffer 2bis zum 30. November des Anbaujahres bei
- Litera aWintergerste,
- Litera bWintererbse und Winterackerbohne,
- Ziffer 3bis zum 31. März des dem Anbau folgenden Jahres bei Wintergetreidearten (Winterweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Winterdurum, Winterdinkel, Winterhafer),
- Ziffer 4bis zum 15. April des Anbaujahres bei
- Litera aGräsern außer Raygräsern mit Samenernte im zweiten Schnitt,
- Litera bkleinsamigen Leguminosen im Überwinterungsanbau außer Luzerne und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt,
- Litera cAckerbohne, Körner- und Futtererbse,
- Ziffer 5bis zum 30. April des Anbaujahres bei
- Litera aSommergetreidearten (Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweizen, Sommerdurum, Sommertriticale, Sommerdinkel),
- Litera bkleinsamigen Leguminosen außer Überwinterungsanbau, Phazelie, Ölrettich,
- Litera cweiteren Öl- und Faserpflanzen im Frühjahrsanbau außer Sojabohne und Sonnenblume,
- Litera dKohlrübe, Futterkohl, Futter- und Zuckerrübe bei Samenernte von Samenträgern aus Sommerstecklingen,
- Ziffer 6bis 15. Mai des Anbaujahres bei
- Litera aMais, Sorghum und anderen Hirsearten,
- Litera bSojabohne und Sonnenblume,
- Ziffer 7bis 31. Mai des Anbaujahres bei
- Litera aRaygräsern bei Samenernte im zweiten Schnitt,
- Litera bKartoffeln,
- Litera cÖlkürbis
- Ziffer 8bis 30. Juni des Anbaujahres bei
- Litera aKohlrübe, Futterkohl, Futter- und Zuckerrübe zur Prüfung des Aufwuchses bei Sommerstecklingen,
- Litera bRotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt,
- Litera cZichorie bei Samenernte von Samenträgern aus Sommerstecklingen,
- Ziffer 9bis 15. Juli des Anbaujahres bei Luzernen mit Samenernte im zweiten Schnitt,
- Ziffer 10bis 31. August des Anbaujahres bei Zichorie zur Prüfung des Aufwuchses bei Sommerstecklingen.