Absatz einsVertragslehrer führen:
- Ziffer einsin den Entlohnungsgruppen l ph und l 1 die Verwendungsbezeichnung „Professor“,
- Ziffer 2in den Entlohnungsgruppen l 2 und l 3 je nach Verwendung die Verwendungsbezeichnung „Berufsschullehrer“, „Erzieher“, „Fachlehrer“, „Kindergärtner“, „Sonderkindergärtner“, „Sonderschullehrer“ oder „Praxisschullehrer“.