(5)Absatz 5,Im elektronischen Aufzeichnungssystem sind Schnittstellen einzurichten, sodass definierte Auszüge oder Zusammenfassungen aus den aktuellen Daten und aus den aufzubewahrenden Daten gemäß § 17 Abs. 5 AWG 2002 erstellt werden können, die hinsichtlich der Inhalte, der Datenstruktur und der Identifikationen den Anforderungen des Anhangs 2 entsprechen. Die Basis der definierten Auszüge und Zusammenfassungen und der Datenstruktur des Anhangs 2 ist die ON-Regel 192150 „Datenstrukturen für den elektronischen Datenaustausch in der Abfallwirtschaft“, ausgegeben am 1. November 2007. Die sich daraus ergebenden XML-Datenformat-Strukturen für Auszüge und Meldungen, Buchungsarten und Prüfregeln werden auf dem EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht. Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine elektronische Hilfestellung für die ersten fünf Berichtszeiträume zur Erfüllung der Anforderungen des Anhangs 2 in Verbindung mit den §§ 7 und 8 sorgen.Im elektronischen Aufzeichnungssystem sind Schnittstellen einzurichten, sodass definierte Auszüge oder Zusammenfassungen aus den aktuellen Daten und aus den aufzubewahrenden Daten gemäß Paragraph 17, Absatz 5, AWG 2002 erstellt werden können, die hinsichtlich der Inhalte, der Datenstruktur und der Identifikationen den Anforderungen des Anhangs 2 entsprechen. Die Basis der definierten Auszüge und Zusammenfassungen und der Datenstruktur des Anhangs 2 ist die ON-Regel 192150 „Datenstrukturen für den elektronischen Datenaustausch in der Abfallwirtschaft“, ausgegeben am 1. November 2007. Die sich daraus ergebenden XML-Datenformat-Strukturen für Auszüge und Meldungen, Buchungsarten und Prüfregeln werden auf dem EDM-Portal, edm.gv.at, veröffentlicht. Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine elektronische Hilfestellung für die ersten fünf Berichtszeiträume zur Erfüllung der Anforderungen des Anhangs 2 in Verbindung mit den Paragraphen 7 und 8 sorgen.