Absatz eins,Der Bund wird zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß Artikel 7, in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der Paragraphen 12 und 13 F-VG 1948, in der Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:
Burgenland:
437 000 Euro
Kärnten:
940 000 Euro
Niederösterreich:
2 812 000 Euro
Oberösterreich:
2 626 000 Euro
Salzburg:
991 000 Euro
Steiermark:
1 990 000 Euro
Tirol:
1 326 000 Euro
Vorarlberg:
767 000 Euro
Wien:
3 111 000 Euro