Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 452 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2009

Außerkrafttretensdatum

30.09.2012

Text

Justizverwaltungssachen

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:
    1. Ziffer eins
      allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (Paragraph 518,);
    2. Ziffer 2
      Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
    3. Ziffer 3
      Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amts- und Gerichtstage;
    4. Ziffer 4
      Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;
    5. Ziffer 5
      Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
    6. Ziffer 6
      Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;
    7. Ziffer 7
      Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;
    8. Ziffer 8
      Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;
    9. Ziffer 9
      Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;
    10. Ziffer 10
      Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
    11. Ziffer 11
      Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;
    12. Ziffer 12
      Reisegebühren;
    13. Ziffer 13
      Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);
    14. Ziffer 14
      Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;
    15. Ziffer 15
      Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
    16. Ziffer 16
      Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Ziffer 11,) behandelt werden;
    17. Ziffer 17
      Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
    18. Ziffer 18
      Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;
    19. Ziffer 19
      Grundbuchsanlegung und -ergänzung im Allgemeinen;
    20. Ziffer 20
      allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;
    21. Ziffer 21
      Amtsbibliothek;
    22. Ziffer 22
      Archivwesen und Aktenvernichtung;
    23. Ziffer 23
      wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
    24. Ziffer 24
      Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;
    25. Ziffer 25
      Über- und Zwischenbeglaubigungen;
    26. Ziffer 26
      Begutachtung von Gesetzesentwürfen;
    27. Ziffer 27
      Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;
    28. Ziffer 28
      Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;
    29. Ziffer 29
      Angelegenheiten der Inneren Revision;
    30. Ziffer 30
      Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
    31. Ziffer 31
      Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;
    32. Ziffer 32
      Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
    33. Ziffer 33
      Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;
    34. Ziffer 34
      Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;
    35. Ziffer 35
      Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;
    36. Ziffer 36
      Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;
    37. Ziffer 37
      Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter
      Ziffer 25, oder Ziffer 36, fallen;
    38. Ziffer 38
      Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;
    39. Ziffer 39
      Sonstige Justizverwaltungssachen.
  2. Absatz 2,Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
  3. Absatz 3,Die Bestimmungen der Absatz eins und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (Paragraph 520,) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (Paragraph 519,) gehören.