Suchtmittelgesetz
BGBl. I Nr. 112/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2008
§ 26a
20.12.2008
31.12.2015
Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat für die Bereitstellung einer nationalen Kontaktstelle im Informationsnetz der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie für die hinsichtlich der Gesundheit der Bevölkerung erforderliche Information auf dem Gebiet der Suchtprävention einschließlich der Information über die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen Sorge zu tragen.