Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von selbständig Erwerbstätigen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 461 aus 2008,
Paragraph 2
01.01.2009
Zur Abgeltung der laufenden Kosten steht der Versicherungsanstalt eine Einhebungsvergütung in der Höhe eines Prozentes der jeweils eingehobenen Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu.