Absatz eins,Der Ersatz der Aufwendungen, die der bzw. dem Vorsitzenden des Hochschulrates an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 9, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006, in der jeweils geltenden Fassung, aus Anlass der Ausübung ihrer bzw. seiner Funktion erwächst, wird pauschaliert und mit jeweils 500 € monatlich festgelegt.