die Erzeuger des Fahrzeuges oder Fahrgestelles oder deren gemäß Paragraph 29, Absatz 2, KFG 1967 Bevollmächtigte und die von diesen Beauftragten,
Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 406 aus 2008,
römisch fünf
Paragraph 2
25.11.2008
30.06.2021
90/02 Kraftfahrrecht
Für das Versehen von Fahrzeugen oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank zuständig sind
24.06.2021
20006083
NOR40102710