Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2008,
Artikel 3
01.12.2008
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Wege ihre für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Sicherheitsbehörden und –stellen mit.