Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2008,
Artikel 12
01.12.2008
Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.