(3)Absatz 3,Der Dienstausweis ist mit einem qualifizierten Signaturzertifikat mit Schlüsselpaar gemäß § 2 Z 3a Signaturgesetz, BGBl. I Nr. 190/1999, und mit einem vom Signaturzertifikat unabhängigen einfachen Zertifikat mit Geheimhaltungsschlüsselpaar zu versehen. Bei der Ausgabe ist auf dem Dienstausweis die Personenbindung gemäß § 4 E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004, einzutragen.Der Dienstausweis ist mit einem qualifizierten Signaturzertifikat mit Schlüsselpaar gemäß Paragraph 2, Ziffer 3 a, Signaturgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 1999,, und mit einem vom Signaturzertifikat unabhängigen einfachen Zertifikat mit Geheimhaltungsschlüsselpaar zu versehen. Bei der Ausgabe ist auf dem Dienstausweis die Personenbindung gemäß Paragraph 4, E-Government-Gesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,, einzutragen.