Absatz einsDer Bereich Entwicklung der Beschaffungsgruppen ist in folgende Zweige aufzugliedern:
- Ziffer einsBeschaffungsvolumen (Abs. 2),
- Ziffer 2Einsparungen bei den Einkaufspreisen (Abs. 4),
- Ziffer 3Standardisierung des Beschaffungsspektrums und nachhaltige Beschaffung (§ 8) sowie
- Ziffer 4Meldungen gemäß § 4 Abs. 3 BB-GmbH-Gesetz.