Entscheidung der Kommission zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 2008,
K
Artikel eins,
03.10.2008
97 Öffentliches Auftragswesen
Die Europäische Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2008 zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2008/585/EG), ABl. Nr. L 188 vom 16.7.2008, Sitzung 28, ausgesprochen:
„Artikel 1: Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die die Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, in Österreich Strom zu erzeugen.
Artikel 2: Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.“
Wasserversorgung, Energieversorgung
04.04.2019
20006022
NOR40101847