Kurztitel

Entscheidung der Kommission zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 2008,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

03.10.2008

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Die Europäische Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2008 zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2008/585/EG), ABl. Nr. L 188 vom 16.7.2008, Sitzung 28, ausgesprochen:

„Artikel 1: Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die die Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, in Österreich Strom zu erzeugen.

Artikel 2: Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.“

Schlagworte

Wasserversorgung, Energieversorgung

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019

Gesetzesnummer

20006022

Dokumentnummer

NOR40101847