Immobilienfonds-Prospektinhalt-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 314 aus 2008,
Anlage 2
06.09.2008
Die Mietzinsausfallrate (Ertragsausfallrate) eines Immobilienfonds ist wie folgt zu berechnen:
Mietzinsausfallrate % = Mietzinsausfälle *100/Soll-Nettomietzinsen
Als Mietzinsausfälle gelten Leerstandsverluste (bewertet zum letztbezahlten Mietzins) auf Mietzinsen, sowie Inkassoverluste auf Mietzinsen.
Die veröffentlichte Mietzinsausfallrate soll der/den Perioden entsprechen, für welche die TER veröffentlicht wird.